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   OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03   

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https://dejure.org/2005,8071
OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03 (https://dejure.org/2005,8071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2005 - 20 W 234/03 (https://dejure.org/2005,8071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 20 W 234/03 (https://dejure.org/2005,8071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 22 WoEigG, § 13 Abs 2 S 1 WoEigG, § 249 BGB
    Wohnungseigentum: mangelhafte Ausfugung einer Klinkerfassade im Sockelbereich durch Wohnungseigentümer; Anschluss eines Ofens an einen gemeinschaftlichen Schornstein

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: mangelhafte Ausfugung einer Klinkerfassade im Sockelbereich durch Wohnungseigentümer; Anschluss eines Ofens an einen gemeinschaftlichen Schornstein)

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 15; ; WEG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 § 15 § 22
    Zum Beseitigungsanspruch wegen des Anschlusses eines offenen Kamins eines Wohnungseigentümers an einen gemeinsamen Schornstein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beseitigungsansprüche von Wohnungseigentümer bei Anschluss eines offenen Kamins eines Wohnungseigentümers an einen gemeinschaftlichen Schornstein; Anspruch auf geringfügigere Veränderung des Kamins zwecks Ermöglichung der Benutzung; Haftung des Rechtsnachfolgers eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 21.02.1985 - BReg. 2 Z 112/84

    Ofen; Anschluß; Kamin; Offener Kamin; Ordnungsgemäßer Gebrauch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03
    Ausgehend hiervon, entspricht es einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, dass jedenfalls Beseitigungsansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers dann bestehen, wenn der Anschluss eines offenen Kamins eines anderen Wohnungseigentümers an einen gemeinschaftlichen Schornstein dazu führt, dass keine anderen Öfen mehr angeschlossen werden können (vgl. etwa BayObLG WE 1996, 317; ZMR 1985, 239; Senat OLGZ 1986, 43).
  • OLG Frankfurt, 09.08.1985 - 20 W 283/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03
    Ausgehend hiervon, entspricht es einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung, dass jedenfalls Beseitigungsansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers dann bestehen, wenn der Anschluss eines offenen Kamins eines anderen Wohnungseigentümers an einen gemeinschaftlichen Schornstein dazu führt, dass keine anderen Öfen mehr angeschlossen werden können (vgl. etwa BayObLG WE 1996, 317; ZMR 1985, 239; Senat OLGZ 1986, 43).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03
    Allerdings darf das Gericht bei einem Leistungsantrag dem Antragsteller auch nicht mehr oder etwas anderes zusprechen als er begehrt (vgl. BGH NJW 2003, 3476; BayObLG …
  • BayObLG, 28.12.2001 - 2Z BR 163/01

    Beseitigungsanspruch gegen Handlungsstörer - Duldungsanspruch gegenüber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03
    Anders als das Landgericht meint, können die Antragsgegner auch nicht als eventuelle Rechtsnachfolger des Zeugen Z1 im Wohnungseigentum in Anspruch genommen werden; dadurch werden sie nicht zu Handlungsstörern (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30.09.2002, 20 W 182/01; vgl. auch Kammergericht NJW-RR 1991, 1421; BayObLG NJW-RR 2002, 660; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 22 WEG Rz. 20; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 22 Rz. 266).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2004 - 20 W 219/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmtheit und Auslegungsfähigkeit von Anträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03
    2 Z 40/89">WuM 1990, 178; OLG Zweibrücken WE 1994, 146; Kammergericht WuM 1994, 294; Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 34; vgl. im Einzelnen auch Senat, Beschluss vom 16.11.2004, 20 W 219/03 = OLGR 2005, 510).
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03
    Anders als das Landgericht meint, können die Antragsgegner auch nicht als eventuelle Rechtsnachfolger des Zeugen Z1 im Wohnungseigentum in Anspruch genommen werden; dadurch werden sie nicht zu Handlungsstörern (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30.09.2002, 20 W 182/01; vgl. auch Kammergericht NJW-RR 1991, 1421; BayObLG NJW-RR 2002, 660; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 22 WEG Rz. 20; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 22 Rz. 266).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1979 - 20 W 381/79

    Pflicht des Gerichts zum Hinwirken auf eine sachgerechte Antragstellung; Folgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03
    Dabei hat das Gericht grundsätzlich den Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut des gestellten Antrags die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene Entscheidung zu treffen (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff Rz. 42; Senat OLGZ 1980, 76; BayObLGZ 1975, 161).
  • BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 234/03
    Dabei hat das Gericht grundsätzlich den Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut des gestellten Antrags die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene Entscheidung zu treffen (vgl. Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff Rz. 42; Senat OLGZ 1980, 76; BayObLGZ 1975, 161).
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